AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen |
Eine durch uns erstellte Offerte ist grundsätzlich während 10 Tagen ab Zustellung oder nach Absprache und schriftlicher Bestätigung darüber hinaus, gültig. |
§ 2 Infrastruktureinbindung (bestehende Computer) |
Die Computer, welche im Unternehmen des Auftraggebers ins Netzwerk eingebunden werden sollen, erfüllen alle im Vorgespräch festgesetzten Voraussetzungen. Sollten bei einigen Computern die geforderten Anforderungen nicht entsprechen, so können diese in einer speziellen Offerte geregelt sein. Drucker und andere Geräte die ins Netzwerk eingebunden werden sollen, erfüllen ebenfalls die im Vorgespräch definierten Voraussetzungen. |
§ 3 Hardware / Software / Netzwerk /übrige Komponenten |
Die Hardware, Software, Netzwerkkomponenten sowie alle übrigen Komponenten mit welcher das Unternehmen künftig arbeitet, wird, wenn sie noch nicht vorhanden sind, durch trachsel-it nach erfolgtem Beratungsgespräch und Auftragserteilung eingekauft und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die trachsel-it verpflichtet sich beim Einkauf nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, so dass der Auftraggeber seinen Geschäften ohne Einschränkung nachgehen kann. Wenn der Auftraggeber keine konkreten Vorstellungen oder Pläne über die Erstellung der Netzwerk-Lösung hat, kann er dies zusammen mit trachsel-it erarbeiten oder die Erstellung voll und ganz in die Hände der trachsel-it legen. Diese behält sich vor, bei komplexen Umgebungen, zusätzliche Spezialisten beizuziehen. |
§ 4 Internet / eMail |
Die Konfigurationen der email-Adressen, sowie eines gemeinsamen Modems über einen Proxy-Server, kann nach Vereinbarung durch die trachsel-it durchgeführt werden. Auch schulische Einführungen im Bereiche der Konfiguration, der Anwendung, sowie der Automatisierung und Archivierung kann direkt durch die trachsel-it durchgeführt werden. Diese Schulungen werden in einer entsprechenden Offerte geregelt. |
§ 5 Datensicherung |
Für automatische Datensicherungen stehen verschiedene Systeme zur Verfügung. Die richtige Datensicherungstechnik für den Auftraggeber wird in einem Beratungsgespräch mit der trachsel-it geklärt und dann im Auftrag gekauft, wobei die Kosten vom Kunden übernommen werden. Für Fehlerhafte Datensicherungen und oder daraus entstehende Datenverluste, kann keine Garantie und keine Haftung geltent gemacht werden. |
§ 6 Haftung |
Bei Beginn, sowie nach sämtlichen zu späteren Zeitpunkten durchgeführten Aktualisierungen und Konfigurationen durch die trachsel-it werden Duplikate der wichtigsten Daten und Dateien gemacht, die dann separat dem Auftraggeber übergeben werden. Bei Aktualisierungen und Änderungen von Daten, Softwaren und Hardware, deren Störung oder sogar Beschädigungen seitens des Auftraggebers oder durch Dritte oder den Kunden selbst hervorgerufen wurden, übernimmt die trachsel-it keinerlei Verantwortung oder Garantien und kann diesbezüglich auch nicht haftbar gemacht werden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. |
§ 7 Kosten |
Die Kosten der Netzwerk-Lösungen sind nach Grösse und Umfang verschieden. Bei bereits vorhandenem Material, wie Computer, Server, Drucker und Kabel, die gut erhalten sind und übernommen werden können, sinken dementsprechend auch die Kosten und Aufwände bei der Erstellung. Die Kosten für Spesen und zusätzliches Material sind in der Offerte bereits Pauschal enthalten, Preisanpassungen bleiben jederzeit vorbehalten, falls die Kosten drastisch überschritten werden sollten. Für wiederverwendetes Material, übernimmt trachsel-it keinerlei Garantie. |
§ 8 Zahlung |
Die Hälfte (50%) der Offert-Gesamtsumme wird im voraus fällig. Nach der Erfüllung des Leistungsauftrages durch trachsel-it ist der Restbetrag durch den Kunden auf das vorher bestimmte Konto unverzüglich (innerhalb 10 Tagen) einzuzahlen. Alle bekanntgegebenen Preise sind inklusive 8% MwSt. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten. Leistungen Dritter (Elekroniker, PC-Zubehör, Analysen, etc.) zur Erfüllung des Leistungsauftrages werden durch trachsel-it in Rechnung gestellt. Gerät die Schlusszahlung in Verzug, werden Verzugszinsen auf die gesamte Offertsumme in Höhe von 10 % der Offerstsumme fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtsumme, bleiben die Materialien, Softwaren, und andere gelieferten Artikel, Eigentum der trachsel-it. diese behält sich vor, bei Zahlungsverzug, diese voll umfänglich zurückzufordern und die daraus resultierenden Unkosten mit der Vorauszahlung abzugelten. |
§ 9 Defekte |
Bei Defekten der gekauften Hardware, sowie Software kann die trachsel-it nicht haftbar gemacht werden, wenn nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt. |
§ 10 Allgemeines |
trachsel-it verweisst zusätzlich auf die salvatorische Vertragsklausel. Die ausgehändigten Dokumentationen an den Auftraggeber unterliegen dem Copyright und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nich reproduziert, verteilt oder anderweitig vervielfältigt oder bearbeitet werden. |
§ 11 Gerichtsstand |
Kanton Bern, Domizil des Firmensitz, ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. |
Frutigen, 20. August 2012 trachsel-it Loostrasse 3 CH - 3714 Frutigen
Telefon +41 33 / 671 56 89